Hörner und Fanfaren ermöglichen dem Fahrer besonders in Gefahrensituationen andere Verkehrsteilnehmer über die Position und Bewegung des Fahrzeuges zu informieren beziehungsweise zu alarmieren.
Hörner zählen zur Sicherheitsausstattung eines Automobils. Ihre korrekte Funktion kann in Gefahrensituationen entscheidend sein, um Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verhindern. Laut §16 der StVO dürfen Hörner jedoch ausschließlich dafür verwendet werden, drohende Gefahren abzuwenden oder außerhalb geschlossener Ortschaften die Überholabsicht anzukündigen.
Hörner und Fanfaren sind laut §55 der StVZO in jedem Kraftfahrzeug erforderlich und mit ihrem unverwechselbaren Klang heute auf der ganzen Welt im Straßenverkehr zu hören. Für Kraftfahrzeuge gibt es folgende unterschiedliche Hörner: