In diesen Wochen flattern die Beitragsberechnungen der KFZ-Versicherer für das kommende Jahr ins Haus. Wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln wollen, dann wäre zum Ende des Jahres der letztmögliche Zeitpunkt. In jedem Fall lohnt es sich, ein paar Minuten Zeit in die Prüfung des Schreibens zu investieren.
Stichtag ist der 30.11.2023.
Die meisten Verträge beginnen mit dem 1. Januar des neuen Jahres, folglich laufen Sie zum 31.12. aus. Die einmonatige ordentliche Kündigungsfrist fällt also auf den 30.11. Für alle Verträge, die zu einem anderen Zeitpunkt abgeschlossen wurden, gilt ebenfalls die einmonatige Kündigungsfrist.
KFZ-Versicherungsverträge sehen überdies auch ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar dann, wenn das Auto verkauft wird, es einen Schadensfall gibt oder wenn der Versicherer den Beitrag erhöht ohne den Versicherungsumfang zu erhöhen.
Wird die Prämie in einem Schreiben zum 01.01. erhöht, ohne dass der Schutzumfang erhöht wird, können Versicherungskunden bis zum 30.11. von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ist der Versicherte nach einem Unfall nicht zufrieden mit der Schadensregulierung, kann er innerhalb eines Monats nach Zahlung der Schadenssumme oder gegebenenfalls nach Ablehnung der Kostenübernahme durch den Versicherer, außerordentlich kündigen.
Im Übrigen weisen die Versicherer im Rahmen des Verbraucherschutzes in ihren Rechnungen auf die Beitragserhöhung und auf das Kündigungsrecht hin.
Bevor Sie die Verträge der unterschiedlichen Anbieter in den einschlägigen Vergleichsportalen unter die Lupe nehmen, lohnt es sich im Falle einer Beitragserhöhung, zunächst im bestehenden Vertrag den Versicherungsschutz einer Prüfung zu unterziehen.
Bei den meisten Anbietern genügt ein Anruf mit kurzer Nachfrage nach Einsparmöglichkeiten. Haben Sie Ihr Auto seit Jahrzehnten mit der gleichen Autopolice versichert, können Sie mit einem Anbieterwechsel möglicherweise sogar mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist neben der Zahlungsweise und den Tarifungsmerkmalen, die persönliche Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Wer seit 20 Jahren unfallfrei fährt, zahlt weniger als derjenigen, der schon ein paar Unfälle auf dem Buckel hat.
Wer weniger für seine KFZ-Versicherung zahlen möchte, muss einfach nur den inneren Schweinehund überwinden und den Versicherungsschutz seines laufenden Vertrages prüfen.
Wer hier nicht ausreichend Sparpotential für sich sieht, der bekommt einen guten Überblick über die günstigsten Verträge und Anbieter bei den Vergleichsportale.
Die meisten Verträge enden mit dem 31.12., so dass die meisten Kunden bis zum 30.11. kündigen und wechseln sollten. Für alle anderen gilt ebenfalls die einmonatige Kündigungsfrist.