Wer die Koffer für den Urlaub packt, sollte bedenken, dass der Platz im Kofferraum und auch das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beschränkt sind. Sicherheit sollte natürlich Hauptmotivation für ordentliches Beladen sein - die sorgfältige Planung erspart aber auch zeitintensives Umladen unterwegs, sowie Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Das sogenannte Leergewicht, also das Gewicht des Fahrzeugs inklusive vollem Kraftstofftank, einem Fahrergewicht von 75 Kilo, Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandskasten und Warndreieck lässt der Hersteller in die Kfz-Papiere eintragen, wenn das Fahrzeug vom Band kommt.
Für Fahrzeuge, die nach dem 01. Juli 2003 hergestellt wurden, wird für die Kraftstofffüllung laut EU-Zuladungsnorm EN 1646-2 nur noch 90 % des Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt. Das Leergewicht muss aber "zu 100 Prozent gefüllte Systeme für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser)" beinhalten. Für Wohnmobile bedeutet das: voller Frischwassertank, volle Gasflaschen, Boilerinhalt und Wasser im separaten Spültank der Toilette.
Die Differenz zwischen Leer- und zulässigem Gesamtgewicht bezeichnet man als Nutzlast. Das zulässige technische Gesamtgewicht in kg ist im Fahrzeugschein im Feld F.1 zu finden.
Achtung: Jedes kleine Zubehörteil, das nach Auslieferung vom Werk ins Fahrzeug eingebaut wird, erhöht das Leergewicht und verringert die Zuladungsmöglichkeit. Beim Wohnmobil zählen hierzu häufig Markise, Fahrradhalter, Dachbox oder Leiter.
Deshalb sollte man, wenn das Wohnmobil komplett ausgestattet ist, besser noch einmal zur Wiegestelle fahren und den neuen Wert notieren. Auch bei der besten Intuition und Erfahrung - das Gewicht des Reisegepäcks sollte nicht geschätzt werden, sondern auf der Waage geprüft werden.
Das Wiegen eines Fahrzeugs ist meistens bei Kompostwerken möglich. Am besten bei der zuständigen Kreisverwaltungen nachfragen. Manche Verkehrsdirektionen bieten auch einmal im Jahr die Möglichkeit, Wohnwagen kostenlos wiegen zu lassen. Mal einen Blick in die regionale Zeitung werfen, dort werden die Termine und Veranstaltungsorte veröffentlicht.
Die Achslast gibt Auskunft über die Gewichtsverteilung, also die maximale Belastungsmöglichkeit der Vorder- und Hinterachse im Fahrzeug. Die Angaben stehen in der Betriebsanleitung oder aber direkt am Fahrzeug, zum Beispiel auf einem Schild im Motorraum oder im Bereich der Beifahrertür. Auch diese Gewichte müssen strikt eingehalten werden. Sorgfältiges Beladen, richtige Gewichtsverteilung und Kontrolle auf der Waage tragen hierzu bei.
Die Dachlast wird vom Aufbau-Hersteller festgelegt und ist davon abhängig wie das Dach konstruiert ist. Teilweise sind die Dächer von Wohnmobilen mit Gummi-Matten oder Alu-Platten ausgestattet. So kann der Besitzer sehen, an welchen Stellen diese sicher begehbar sind. Welche Gewichte auf dem Dach transportieren dürfen, erfährt man vom Hersteller. Oftmals weiß aber auch der Händler die Antwort.
Wer mit seinem Wohnmobil einen zusätzlichen Anhänger oder einen Bootstrailer ziehen möchte, der benötigt eine Anhängerkupplung. Im Fahrzeugschein sind Angaben darüber zu finden, wie viel Gewicht gezogen werden darf.
Bevor eine Anhängerkupplung auf den Markt kommt, wird sie einer Reihe von Tests unterzogen, aus diesen ergeben sich die angegebenen Werte.