Mit 17 ans Steuer – aber nicht allein!

Begleitetes Fahren

Der Führerschein ist für viele junge Menschen der erste Schritt in Richtung Unabhängigkeit. In Deutschland gibt es dafür eine besondere Regelung: das Begleitete Fahren ab 17. Damit dürfen Jugendliche schon vor dem 18. Geburtstag Auto fahren – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

 

Wer darf mit 17 fahren?

Der Einstieg ins begleitete Fahren setzt einige Voraussetzungen voraus:

  • Die Anmeldung bei einer Fahrschule ist bereits mit 16 ½ Jahren möglich.
  • Die theoretische Prüfung kann drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung ist frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag erlaubt.
  • Nach bestandener Prüfung gibt es keine reguläre Fahrerlaubnis, sondern eine Prüfungsbescheinigung.
  • Diese ist nur in Deutschland gültig. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

 

Welche Regeln gelten für die Begleitperson?

Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer, sondern ein erfahrener Beifahrer, der den jungen Fahrer unterstützt. Die Anforderungen sind klar definiert:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz eines Führerscheins der Klasse B
  • Maximal ein Punkt im Fahreignungsregister
  • Es gilt eine Alkohol-Obergrenze von 0,5 Promille und absolutes Verbot für andere Drogen

Es können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Alle Namen müssen in der Prüfungsbescheinigung vermerkt sein.

 

Warum lohnt sich das begleitete Fahren?

Wer bereits mit 17 erste Erfahrungen im Straßenverkehr sammelt, startet mit mehr Sicherheit in den eigenständigen Fahrbetrieb. Studien zeigen, dass Fahranfänger, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind. Besonders das Einschätzen von Gefahrensituationen fällt ihnen leichter.

Auch aus finanzieller Sicht lohnt sich das Modell. Viele Kfz-Versicherungen bieten günstigere Tarife für Fahranfänger an, die das begleitete Fahren durchlaufen haben.

 

Was muss man beachten?

  • Die Prüfungsbescheinigung muss immer im Original mitgeführt werden. Eine Kopie reicht nicht aus.
  • Da die Bescheinigung kein Foto enthält, ist zusätzlich ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
  • Wer ohne die eingetragene Begleitperson am Steuer erwischt wird, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und die sofortige Sperre der Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag.

 

Unser Fazit:

Das begleitete Fahren ist eine sinnvolle Möglichkeit, schon vor dem 18. Geburtstag Fahrpraxis zu sammeln. Junge Fahrer lernen, den Straßenverkehr unter realen Bedingungen einzuschätzen, und profitieren von der Erfahrung ihrer Begleitpersonen. Wer die Regeln beachtet, kann sicher und gut vorbereitet in die eigenständige Fahrpraxis starten.

 

Article from 07.03.2025 in the category: Gesetze und Regeln